Weiterbildung für Beschäftigte muss für Unternehmen nicht zur finanziellen Belastung werden. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt weiterzubilden und dabei unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung durch die Agentur für Arbeit zu erhalten.
Novus Seminare ist auf die berufliche Weiterbildung von Unternehmen und die Umsetzung von QCG-geförderten Qualifizierungen spezialisiert. Als Bildungsträger unterstützen wir Unternehmen dabei, passende Weiterbildungen für ihre Beschäftigten zu planen und die Fördermöglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes zu nutzen.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, ermöglicht die Förderung beruflicher Weiterbildungen von Beschäftigten. Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für neue berufliche Anforderungen zu qualifizieren – beispielsweise durch Digitalisierung, künstliche Intelligenz, neue Technologien oder veränderte Arbeitsprozesse.
Für Unternehmen ist das besonders interessant: Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungskosten übernehmen und einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung gewähren. (Bundesagentur für Arbeit)
Damit wird Weiterbildung zu einem strategischen Instrument für Unternehmen:
- Mitarbeiter gezielt weiterqualifizieren
- Fachkräfte im eigenen Unternehmen entwickeln
- Digitalisierung und KI im Unternehmen voranbringen
- Beschäftigte auf neue Anforderungen vorbereiten
- vorhandene Mitarbeiter langfristig binden
- Weiterbildungskosten reduzieren
- unter bestimmten Voraussetzungen einen Lohnkostenzuschuss bzw. Arbeitsentgeltzuschuss erhalten
Lohnkostenzuschuss für Unternehmen: Wie hoch kann die Förderung sein?
Ein besonders wichtiger Bestandteil der Beschäftigtenförderung ist der Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Während einer geförderten Weiterbildung kann die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des Arbeitsentgelts erstatten, wenn Beschäftigte aufgrund der Weiterbildung nicht oder nur teilweise arbeiten können.
Die Höhe hängt unter anderem von der Unternehmensgröße und der Art der Weiterbildung ab. Nach den aktuellen Informationen der Bundesagentur für Arbeit sind bei Weiterbildungen beispielsweise folgende Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich:
| Unternehmensgröße | Möglicher Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
|---|---|
| Unter 50 Beschäftigte | bis zu 75 % |
| Unter 500 Beschäftigte | bis zu 50 % |
| Ab 500 Beschäftigte | bis zu 25 % |
Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss und bei abschlussorientierten Weiterbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Förderungen möglich sein. (Bundesagentur für Arbeit)
Wichtig: Die genannten Prozentsätze sind keine automatische Garantie. Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird, hängt vom konkreten Fall und der Entscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit ab.
Werden auch die Weiterbildungskosten übernommen?
Ja. Neben dem Lohnkostenzuschuss bzw. Arbeitsentgeltzuschuss kann auch die Übernahme von Lehrgangskosten möglich sein.
Bei kleinen Unternehmen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen sogar bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Bei größeren Unternehmen gelten andere Förderquoten. Auch hier kommt es auf die individuellen Voraussetzungen an. (Bundesagentur für Arbeit)
Für Unternehmen bedeutet das: QCG kann sowohl bei den Weiterbildungskosten als auch bei den Personalkosten während der Weiterbildung eine erhebliche finanzielle Entlastung ermöglichen.
Welche Unternehmen können das QCG nutzen?
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich grundsätzlich an Unternehmen, die ihre sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beruflich weiterqualifizieren möchten.
Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob ein Beschäftigter bereits einen Berufsabschluss besitzt oder nicht. Entscheidend sind unter anderem die Art und der Umfang der Weiterbildung sowie die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen. (Bundesagentur für Arbeit)
Besonders interessant kann eine QCG-Fortbildung für Unternehmen sein, die ihre Mitarbeiter auf Themen wie
- Digitalisierung
- Künstliche Intelligenz
- Automatisierung
- digitale Arbeitsprozesse
- moderne Büro- und Verwaltungssysteme
- neue Technologien
- digitale Dokumentation
- moderne Kommunikation
- veränderte berufliche Anforderungen
vorbereiten möchten.
Wie viele Stunden muss eine Weiterbildung umfassen?
Bei der klassischen Förderung beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Für bestimmte Förderungen muss die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfassen. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass der Umfang und die konkrete Ausgestaltung der Weiterbildung für die Förderfähigkeit relevant sind. (Bundesagentur für Arbeit)
Deshalb sollten Unternehmen nicht einfach irgendeine Schulung buchen und anschließend eine Förderung erwarten. Die Weiterbildung muss von Anfang an passend zur Förderstruktur geplant werden. Genau hier setzt die Beratung durch einen spezialisierten Bildungsträger an.
QCG-Fortbildung für Unternehmen mit Novus Seminare
Novus Seminare konzentriert sich auf die berufliche Weiterbildung von Unternehmen und die Umsetzung förderfähiger Qualifizierungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.
Wir beraten Unternehmen insbesondere bei der Frage: Welche Weiterbildung passt zu meinen Mitarbeitern – und welche Fördermöglichkeiten kommen dafür infrage?
Dabei geht es nicht nur darum, einen Kurs anzubieten. Entscheidend ist die Verbindung aus: Unternehmensbedarf + Qualifizierungsziel + passende Weiterbildung + Fördermöglichkeiten + praktische Umsetzung.
Unser Schwerpunkt liegt auf unternehmensbezogenen Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Künstliche Intelligenz und berufliche Anwendung. Unternehmen können ihre Beschäftigten damit gezielt auf den Einsatz von KI und digitale Veränderungen im Arbeitsalltag vorbereiten.
Beispiel: KI-Fortbildung für Mitarbeiter
Ein Unternehmen möchte seine Beschäftigten im Umgang mit Künstlicher Intelligenz qualifizieren. Statt lediglich einen kurzen KI-Workshop zu buchen, kann eine umfangreichere berufliche Weiterbildung konzipiert werden, die systematisch auf die tatsächlichen Tätigkeiten der Beschäftigten ausgerichtet ist.
Dabei können beispielsweise folgende Themen relevant sein:
- KI im beruflichen Alltag
- Einsatz von KI für Büro und Verwaltung
- Recherche und Informationsverarbeitung
- Erstellung und Bearbeitung von Texten
- digitale Arbeitsprozesse
- Automatisierung von Routineaufgaben
- KI-gestützte Kommunikation
- Datenschutz und verantwortungsvoller Einsatz von KI
- praktische Anwendung von KI-Tools
Für Unternehmen stellt sich anschließend die entscheidende Frage: Kann diese Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden? Genau diese Frage sollte vor Beginn der Weiterbildung mit dem Unternehmen und der zuständigen Agentur für Arbeit geklärt werden.
Wie funktioniert die Förderung für Unternehmen?
Der Ablauf kann vereinfacht so aussehen:
1. Unternehmen ermitteln den Weiterbildungsbedarf
Welche Mitarbeiter sollen weitergebildet werden? Welche Kenntnisse fehlen? Welche Veränderungen kommen auf das Unternehmen zu?
2. Passende QCG-Fortbildung auswählen
Gemeinsam mit dem Bildungsträger wird geprüft, welche Weiterbildung zum Qualifizierungsbedarf und zu den Beschäftigten passt.
3. Fördermöglichkeiten prüfen
Die Voraussetzungen für eine Förderung werden geprüft und mit der zuständigen Agentur für Arbeit abgestimmt.
4. Antrag bei der Agentur für Arbeit
Die Förderung muss rechtzeitig beantragt werden. Unternehmen sollten deshalb nicht erst nach Beginn einer Weiterbildung mit der Antragstellung beginnen.
5. Weiterbildung durchführen
Nach Bewilligung und Erfüllung der Voraussetzungen können die Beschäftigten an der Weiterbildung teilnehmen.
6. Förderung erhalten
Je nach Fördermodell können unter anderem Lehrgangskosten und/oder Arbeitsentgelt gefördert werden.
QCG oder Qualifizierungsgeld – was ist der Unterschied?
Unternehmen stoßen inzwischen auch auf den Begriff Qualifizierungsgeld.
Das Qualifizierungsgeld ist ein eigenes Förderinstrument und richtet sich insbesondere an Unternehmen, bei denen ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf besteht. Dafür gelten besondere Voraussetzungen, unter anderem hinsichtlich des Umfangs der betroffenen Belegschaft und der Weiterbildung. Die Weiterbildung muss grundsätzlich mehr als 120 Stunden umfassen. (Bundesagentur für Arbeit)
Deshalb sollten Unternehmer unterscheiden zwischen:
- QCG / Beschäftigtenförderung: Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und unter bestimmten Voraussetzungen zum Arbeitsentgelt.
- Qualifizierungsgeld: eine eigene Entgeltersatzleistung für bestimmte Fälle des strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarfs.
Welche Förderung für ein Unternehmen tatsächlich infrage kommt, sollte immer anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.
Warum Novus Seminare der richtige Ansprechpartner für Unternehmen ist
Wer nach QCG Weiterbildung Unternehmen, Qualifizierungschancengesetz Fortbildung, Lohnkostenzuschuss Weiterbildung, Weiterbildung Beschäftigte Förderung, QCG Bildungsträger, Weiterbildung mit Arbeitsentgeltzuschuss oder geförderte Weiterbildung für Unternehmen sucht, benötigt keinen klassischen Kursanbieter, sondern einen Bildungspartner, der die Anforderungen von Unternehmen versteht.
Novus Seminare ist genau auf diesen Bereich spezialisiert. Unser Fokus liegt auf: QCG + Unternehmen + Beschäftigtenweiterbildung + digitale Qualifizierung + KI-Weiterbildung.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Weiterbildung strukturiert zu planen und die vorhandenen Fördermöglichkeiten frühzeitig zu berücksichtigen.
Häufige Fragen zum QCG für Unternehmen
Was ist eine QCG-Fortbildung?
Eine QCG-Fortbildung ist eine berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, für die unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich sein kann.
Können Unternehmen einen Lohnkostenzuschuss für Weiterbildung erhalten?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit während einer Weiterbildung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewähren. Die Höhe hängt unter anderem von der Unternehmensgröße und der Art der Weiterbildung ab. (Bundesagentur für Arbeit)
Können Weiterbildungskosten übernommen werden?
Ja. Je nach Unternehmensgröße, Personengruppe und Art der Weiterbildung kann eine teilweise oder vollständige Übernahme der Lehrgangskosten möglich sein. (Bundesagentur für Arbeit)
Können auch Mitarbeiter mit Berufsabschluss gefördert werden?
Ja. Das QCG richtet sich nicht ausschließlich an Beschäftigte ohne Berufsabschluss. Auch bereits qualifizierte Beschäftigte können unter den entsprechenden Voraussetzungen gefördert werden. (Bundesagentur für Arbeit)
Muss der Arbeitgeber die Förderung selbst beantragen?
Bei den entsprechenden Förderleistungen für Beschäftigte ist der Arbeitgeber in den Prozess eingebunden. Die konkrete Antragstellung und die erforderlichen Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Förderinstrument. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Agentur für Arbeit.
Ist eine QCG-Fortbildung auch für kleine Unternehmen interessant?
Ja. Gerade kleine Unternehmen können von den möglichen Förderquoten profitieren. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten kann der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei entsprechenden Voraussetzungen bis zu 75 % betragen. (Bundesagentur für Arbeit)
Kann eine Weiterbildung für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig gefördert werden?
Ja. Wenn mehrere Beschäftigte eines Unternehmens an derselben Weiterbildung teilnehmen und die Voraussetzungen erfüllt sind, kann unter bestimmten Bedingungen ein Sammelantrag möglich sein. (Bundesagentur für Arbeit)
Fazit: Weiterbildung mit Förderung strategisch nutzen
Das Qualifizierungschancengesetz ist für Unternehmen ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiter gezielt weiterzubilden und gleichzeitig mögliche finanzielle Förderungen zu nutzen.
Insbesondere bei Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und der Veränderung von Arbeitsprozessen kann eine strukturierte Qualifizierung einen erheblichen Mehrwert für Unternehmen schaffen.
Novus Seminare ist auf QCG-Weiterbildungen für Unternehmen spezialisiert. Wenn Sie als Unternehmer prüfen möchten, ob Ihre Mitarbeiter über das Qualifizierungschancengesetz gefördert weitergebildet werden können, welche Weiterbildung zu Ihrem Unternehmen passt und welche Fördermöglichkeiten grundsätzlich infrage kommen, sprechen Sie mit Novus Seminare – telefonisch unter 040/771850090.
Novus Seminare – Ihr Bildungsträger für geförderte Unternehmensweiterbildung, QCG und moderne Qualifizierung im Bereich Künstliche Intelligenz.
